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Aktueller Stand zu den Milchbuden

Veröffentlicht von am 27. Oktober 2021

Die Stadt Borkum äußert sich in einer Pressemitteilung zum aktuellen Thema „Milchbuden“.

Aufgrund der verschiedenen Berichterstattungen in der Presse wird nachfolgend der aktuelle Sachstand zum Thema Milchbuden zusammengefasst dargestellt.

Zurzeit sind für 4 Standorte beschränkte Ausschreibungen durchgeführt und abgeschlossen worden. Vier etablierte MB-Betreiber haben hier die Zuschläge erhalten. Drei weitere Standorte werden demnächst öffentlich ausgeschrieben.

Wesentlicher Anteil der derzeitigen Aktivitäten der NBG und der vier konzessionierten MB-Betreiber ist die Erlangung der Baugenehmigungen für die Milchbudenstandorte. Hierzu hat die NBG bereits im November 2019 drei Bauanträge eingereicht. Ein Bauantrag aus den Reihen der Bestandsbudenbetreiber wurde nach Vorprüfung ebenfalls eingereicht. Da die verschiedenen Randbedingungen, z.B. hinsichtlich der Unterkonstruktion und der Hygienevorschriften, relativ gleich sind, werden zurzeit aus Gründen der Vereinfachung nur jeweils ein Bauantrag der NBG und der Bestandsbudenbetreiber vom Landkreis Leer bearbeitet. Die Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens werden ggfs. dann in die übrigen Anträge eingearbeitet.

Zurzeit liegt für keinen Standort eine Baugenehmigung vor. Das Verfahren dauert länger als erhofft. Neben anderen Gründen ist die Planung der Unterkonstruktion aufwändiger als erwartet. Da es, anders als beim Hausbau, keine genormten Belastungsvorgaben für die Gründungsbauteile gibt, müssen die Berechnungen mit einem Gutachter abgestimmt werden.

Da die NBG als öffentliche Hand mit der Bauausschreibung ihrer Ober – und Unterbauten nicht ohne Baugenehmigung beginnen kann, werden die Buden der Standorte 2,3 und 4 aus zeitlichen Gründen im kommenden Jahr nicht am Strand stehen können.

Zurzeit gibt es für die Milchbudenstandorte auf ein Jahr befristete Ausnahmegenehmigungen. Es ist jetzt das Bestreben, für die kommende Saison letztmalig für die Standorte, bei denen bis zum Saisonstart keine Baugenehmigung vorliegt, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.

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