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Anpassung der Niedersächsischen Verordnung

Veröffentlicht von am 22. Januar 2021

Das Land Niedersachsen passt zum 25.Januar 2021 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert.

Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: “Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.


Die Niedersächsische Corona-Verordnung:

Die nachstehende Fassung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft:
Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung (gültig ab 25. Januar 2021) – mit markierten Änderungen)

Die erforderliche Änderungsverordnung zur Änderung der vorstehenden Corona-Regelung mit Begründungsteil finden Sie nachstehend:
Verordnung vom 22.01.2021 zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 25.01.2021) mit Begründung

Die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung:

Die nachstehende Fassung tritt am 23. Januar 2021 in Kraft:
Niedersächsische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus (Niedersächsische Quarantäne-Verordnung) – gültig ab 23. Januar 2021 – mit Begründungsteil

Aktuelle Informationen zu Risikogebieten

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung.

>> Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI <<

Weiterhin muss strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen.

Daher bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten, bestehen.

>> Fragen und Antworten zur Corona Verordnung <<


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