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Benutzung von Drohnen auf Borkum

Veröffentlicht von am 15. Juni 2020

Bei der Stadt Borkum gehen in letzter Zeit vermehrt Anfragen über die Zulässigkeit von Drohnenflügen ein. Neben Anfragen, ob und wo man Drohnen fliegen lassen kann, kommt es aber auch zu Beschwerden. Vielfach fühlen sich Personen in ihrer Privatsphäre gestört.
Aus diesem Grund möchte die Stadt Borkum ein paar grundliegende Informationen über Drohnenflüge geben:

Auf Borkum ist ein Drohnenflug ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde aufgrund der bestehenden Betriebsverbote nicht möglich.
Verboten sind zum Beispiel Flüge über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen, über Naturschutzgebiete oder über Wohngrundstücken (bei Drohnen ab 0,25 kg und wenn diese in der Lage sind Fotoaufnahmen zu fertigen).
Auf der Nordseeinsel Borkum liegt ein Großteil der Flächen im Naturschutzgebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“. Weitere Flächen sind von Wohnhäusern besiedelt oder Flächen befinden sich in der Nähe eines offiziellen Flugplatzes bzw. Start- und Landeplatz für Hubschrauber. Aufgrund dieser Zonen darf auf Borkum keine Drohne ohne entsprechende Erlaubnis gestartet werden. Über diese Verbotszonen kann sich auch jeder Besitzer einer Drohne über die „DFS-DrohnenApp“ der Deutschen Flugsicherung GmbH informieren.

Eine Ausnahmegenehmigung von den Betriebsverboten wird unter strengen Kriterien erteilt und enthält diverse Nebenbestimmungen an die sich der Betreiber der Drohne halten muss.
Zu diesen Nebenbestimmungen gehört in jedem Fall, dass innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen die Drohnenflüge bei der Ordnungsabteilung der Stadt Borkum und/oder die Polizeistation Borkum schriftlich anzuzeigen ist. Weiter hat der Betreiber hat eine Aufzeichnung über den Flugbetrieb in elektronischer oder schriftlicher Form zu führen.
Vor der Erteilung einer Genehmigung werden die betroffenen Stellen (z.B. Nationalparkverwaltung) seitens der Niedersächsischen Landesbehörde angehört.

Bei der Stadt Borkum ist generell eine Genehmigung einzuholen, wenn der Start bzw. die Landung auf städtischen Flächen stattfindet.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an die Ordnungsabteilung der Stadt Borkum, 04922 303225, oder direkt an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wenden (Tel. 05331 8587-215). Näheres kann auch auf der der Seite der Landesbehörde:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/drohnen_unbemannte_luftfahrtgerate/drohnen-unbemannte-luftfahrtgeraete-114884.html
entnommen werden.

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