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Borkumer Milchbuden

Veröffentlicht von am 13. Oktober 2019

Ihr kennt Sie alle. Im Frühjahr werden sie aufgebaut und im Herbst wieder eingelagert. Mehr oder weniger charmante Container aus Holz-Blech und Plexiglas und alle individuell gestaltet.

Die Milchbuden sollen nun aber für die Gäste der Insel künftig eine „einheitliche Architektursprache“ tragen. Ferner soll der Küstenschutz eingehalten werden.
Ergo, ein homogenes Gesamtbild, passend zur Strategie Borkum 2030. Das vom Stadtrat beschlossene Konzept soll Borkum zur lebenswertesten und touristisch attraktivsten ostfriesischen Insel machen.

Gibt es Design Entwürfe?

Alle acht Buden werden unterschiedlich, damit individuell, aussehen und in ihrer Architektursprache an die „Ur-Milchbude“ anknüpfen.

Gestaltungsentwurf der Milchbuden.

Weitere Vorgaben zur Gestaltung werden darüber hinaus praktisch nicht gemacht. In einem Wettbewerbsverfahren haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Innen- und des Außenbereichs einzubringen. Das sichert zusätzlich die Individualität.

Gestaltungsentwurf der Milchbuden.

Was passiert ab 2020?

Mit dem Ende der Pachtverträge 2020 schreibt die Nordseeheilbad Borkum GmbH die Stellplätze zum ersten Mal neu aus.
<<Die Pachtverträge werden im Jahr 2020 neu ausgeschrieben.>>

Um eine Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer zu vermeiden, ist die NBG ( Nordseeheilbad Borkum GmbH ) rechtlich dazu verpflichtet, nicht nur die Borkumer Familien im Blick zu haben, die derzeit Pächter sind, sondern auch solche Borkumer Familien in den Blick zu nehmen, die ggf. Pächter werden wollen. Ein öffentlicher Wettbewerb impliziert allerdings viele Mitbewerber und nicht nur von Borkum.

„Zusammengefasst verlangen sowohl das Haushaltsrecht als auch das Kartellrecht eine Vergabe der Verträge im öffentlichen Wettbewerb. Es würde nicht ausreichen, die bisherigen Pächter um Angebote zu bitten, da hierdurch andere potentielle Wettbewerber benachteiligt würden. Insbesondere ist die Absicht, neue Verträge abzuschließen, öffentlich bekannt zu machen. Ein solches Verfahren ist nötig, da es sich um die Verwertung von gemeindlichem Vermögen handelt.“

Auch soll die Laufzeit ( Das Kartellrecht gebietet dabei, dass Verträge nicht dauerhaft dem Wettbewerb entzogen werden dürfen, weswegen eine maximale Laufzeit von 20 Jahren angenommen wird ) der Pachtverträge so gestaltet werden, dass sich die von dem Milchbudenbetreiber zu tätigenden Investitionen auf jeden Fall wieder amortisieren.
Wie auch in anderen gastronomischen Pachtobjekten und auch auf den anderen Inseln üblich, wird es eine Grundpacht und eine Umsatzpacht geben.

Warum aber neue Milchbuden?

Die letzten schweren Stürme und die sich daraus ergebenen Sturmfluten haben gezeigt, das die Milchbuden in ihrer bisherigen Form eine Gefährdung darstellen. Eine Gefährdung für die Schutzdünen, für dessen Sicherung die NLWKN ( Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zuständig ist.
Aus diesem Grund hat sich die Sensibilität bei der Erteilung von Genehmigungen in den letzten Jahren erhöht.

Seit 2009 gibt es seitens der NLKWN keine unbefristeten Genehmigungen mehr. Und diese letzte befristete Genehmigung 2017-2019 läuft nun aus.
Diese letzte Fristverlängerung wurde genehmigt, da die WBB (Wirtschaftsbetriebe Borkum) neue Milchbudenkonzepte in Aussicht gestellt haben.

Die neuen Milchbuden Konzepte werden bau- und sicherungstechnisch an die geforderten Vorgaben angepasst und gleichzeitig von der Gestaltung einheitlich entworfen, indes der individuelle Gestaltungsspielraum erhalten bleibt.

Aktueller Stand:

Die deichrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde bis zum 31.10.2020 verlängert, um die baurechtlichen Genehmigungsverfahren abzuwickeln.
Die ersten Bauanträge werden aller Voraussicht nach zeitnah gestellt werden.

Bisherige Entwicklungsgeschichte

Den längsten Zeitraum in der Geschichte der „Milchbuden“ wurden diese ohne die erforderlichen Genehmigungen aufgebaut. In diesem Sinne „rechtswidrig“.

Das NLWKN, das steht für „Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ erteilt unter anderem die deichrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Diese besagt: Da das Nds. Deichgesetz als sogenannte „Verbotsnorm“ vordergründig die Sicherung des Deiches und dessen Unterhaltung als absolut vorrangiges öffentliches Interesse ansieht, können Ausnahmen für z. B. Bauwerke o. ä. im Deich, innerhalb von Schutzdünen, innerhalb der gesetzlichen 50 m-Schutzzone (landseitig) oder auch im Deichvorland nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen werden. Eine ausführliche Begründung zur Zulassung der Ausnahme ist daher notwendig.

Seit 2009 gibt es seitens der NLKWN keine unbefristeten Genehmigungen mehr. Und diese letzte befristete Genehmigung 2017-2019 läuft nun aus.
Diese letzte Fristverlängerung wurde genehmigt, da die WBB (Wirtschaftsbetriebe Borkum) neue Milchbuden in Aussicht gestellt haben.

Statement von den NSHB Borkum

Moin liebe Borkumer und liebe Gäste,
in mehreren Foren wird über die Verpflichtung der NBG zur Ausschreibung der Pachtverträge diskutiert.

In der Tat gingen auch wir im Juni 2017 noch davon aus, dass eine gemeinsame Weiterentwicklung der Milchbuden mit den derzeitigen Betreibern möglich ist. Dementsprechend haben wir in den Folgemonaten eine Rahmenkonzeption erarbeitet, diese den Milchbudenbetreibern im Januar 2018 vorgestellt und zu deren Umsetzung im Februar 2018 einen Workshop mit den Milchbudenbetreibern durchgeführt. Aufgrund der weiteren Entwicklungen des Prozesses entschied sich der Aufsichtsrat im April 2018 für die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens. Daraufhin haben wir mit der rechtssicheren Konzeption des Verfahrens begonnen. Im Zuge dessen erhielten wir von der begleitenden Rechtsanwaltskanzlei im Juni 2018 folgende Information:

„Zusammengefasst verlangen sowohl das Haushaltsrecht als auch das Kartellrecht eine Vergabe der Verträge im öffentlichen Wettbewerb. Es würde nicht ausreichen, die bisherigen Pächter um Angebote zu bitten, da hierdurch andere potentielle Wettbewerber benachteiligt würden. Insbesondere ist die Absicht, neue Verträge abzuschließen, öffentlich bekannt zu machen. Ein solches Verfahren ist nötig, da es sich um die Verwertung von gemeindlichem Vermögen handelt.“

Dementsprechend würde die NBG rechtswidrig handeln, wenn sie die Pachtverträge nicht in einem öffentlichen Wettbewerb vergeben würde.

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