E-Scooter auf Borkum
Veröffentlicht von IRaFo am 1. August 2019
E-Scooter auf Borkum und was ist zu beachten:
Ein Beitrag der Polizei Borkum.
Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge) definiert, dass EKF Kraftfahrzeuge sind, die einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben.
Sie dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Versicherungsplakette und Betriebserlaubnis erforderlich) verwendet werden und unterliegen grundsätzlich der StVO.
Besonders für Borkum gilt für eKFV daher:
1. Der „Rote Bereich“ darf während der
Saisonverkehrsbeschränkung ohne
Ausnahmegenehmigung nicht befahren werden
2. Sie unterliegen ab 21.00 Uhr dem Nachtfahrverbot
3. eKFV müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte
Radwege benutzen, unabhängig davon, ob diese für
Radfahrer benutzungspflichtig sind oder nicht
4. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5