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Einschränkungen für Restaurants

Veröffentlicht von am 18. März 2020

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat der Landkreis Leer weitere Allgemeinverfügungen erlassen

Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen gilt, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl und durch Hygienemaßnahmen und -Hinweise minimiert wird.
Restaurants, Speisegaststätten und Mensen dürfen daher nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten.
Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 06.00 Uhr bis spätestens 18. 00 Uhr beschränkt

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