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Erweiterte Allgemeinverfügung

Veröffentlicht von am 17. März 2020

Kneipen und Kinos müssen schließen – Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet

Um die Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus zu schützen, hat der Landkreis Leer an diesem Dienstag eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch werden die sozialen Kontakte in der Öffentlichkeit deutlich eingeschränkt.
Die Verfügung gilt bis einschließlich 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in den Ziffern 1 und 2 enthaltene Anordnung wird hingewiesen

1- Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Discotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen.
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (Drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • alle Spielplätze einschließlich Indoor Spielplätze
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:

Abhol- und Lieferdienste, Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, aber auch Banken und Sparkassen, die Post, Frisöre oder Reinigungen.
Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich

Ab sofort gibt es für Zusammenkünfte strenge Regeln:

2- Verboten werden:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Wahrnehmungen von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren.
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien.
  • Alle Ansammlungen im Freien
    (Richtgröße für Ansammlungen: Mehr als 10 Personen)
  • Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden

(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder dem Aufenthalt an der Arbeitsstätte)


Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Staatssekretär Heiger Scholz, erklärt: „Diese Maßnahmen sind wirtschaftlich schmerzhaft. Sie sind aber notwendig, um die Gesundheit aller zu schützen. Auch in Niedersachsen erleben wir in den letzten Tagen eine Dynamik bei der Entwicklung der Fallzahlen, die wir auf diese Weise brechen wollen. Mit dem Verbot von touristischen Übernachtungen sorgen wir dafür, dass der Eintrag von Ansteckungen aus anderen Ländern und Regionen verhindert wird. “

Mit dem Erlass sei zudem der dringende Appell verbunden, ab sofort Niedersachsen auch nicht mehr als Ausflugsziel zu wählen, so Scholz: „Übernachtungsmöglichkeiten für Urlauber wird es nicht geben und die Möglichkeiten der Verköstigung in Restaurants sind ebenfalls stark eingeschränkt. Deshalb die dringende Bitte an unsere Nachbarn in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und in den Niederlanden: Bleiben Sie zu Hause. Die Auflage, keine Betten für touristische Zwecke mehr zu vermieten, wird von den örtlichen Behörden kontrolliert.“

Die Erlaubnis zu Sonntagsöffnungen solle dazu beitragen, dass sogenannte Hamsterkäufe unterbleiben, so Scholz: „Die Versorgung der Menschen in Niedersachsen ist sichergestellt. Es gibt keinen Anlass für Hamsterkäufe. Sie sind vielmehr der einzige Grund, weshalb mancherorts einzelne Produkte vorübergehend nicht erhältlich sind. Meine dringende Bitte ist deshalb: Kaufen Sie nur das, was Sie wirklich brauchen und vor allem auch verbrauchen können.“

Die entsprechenden Erlasse der Landesregierung finden Sie unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html

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