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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Veröffentlicht von am 22. Oktober 2020

Borkum – Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem S-Pedelec

Am 21.10.2020 um 11:35 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Borkum im Bereich der Reedestraße ein Fahrradfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf. Die eingesetzten Kräfte entschlossen sich zur Kontrolle des Fahrradfahrers, da es sich bei dem Fahrrad nach ersten Erkenntnissen um ein S-Pedelec handelte. Für das Führen eines S-Pedelec müssen gesetzliche Vorgaben eigehalten werden, was auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zutraf. Die Einsatzkräfte nahmen die Nachfahrt auf und stellten dabei gefahrene Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h fest. Bei der nachfolgenden Kontrolle erhärtet sich der Eindruck, dass es sich bei dem überprüften Fahrrad um ein führerscheinpflichtiges S-Pedelec handelt. Allerdings entzog sich der zu Kontrollierende der abschließenden Prüfung durch Flucht. Die Einsatzkräfte entschlossen sich zunächst zur Nachfahrt, brachen diese dann aber aus Sicherheitsgründen in der Fahrradstraße ab, da der Radfahrer, ein 32-jähriger Saterländer mit regelmäßigem Aufenthalt auf Borkum, den Polizeibeamten bekannt war. Die weiterführenden Maßnahmen der Borkumer Polizei führten zum Auffinden des Fahrrades, welches dann komplett überprüft und als S-Pedelec zugeordnet werden konnte. Der uneinsichtige Fahrradfahrer verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM. Weiterhin bestand keine Haftpflichtversicherung für das als Kleinkraftrad geltende S-Pedelec und die Helmpflicht wurde missachtet. Daher muss sich der 32-jährige nun in einem Strafverfahren bezüglich der zusammengefassten Verstöße verantworten.

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