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Maskenpflicht in Bussen

Veröffentlicht von am 25. August 2020

Auch zum neuen Schuljahr: Maskenpflicht in Bussen

Landkreis Leer weist auf Regeln in der Landes-Verordnung hin / Möglicherweise werden zusätzliche Busse eingesetzt

An diesem Donnerstag beginnt auch im Landkreis Leer das neue Schuljahr. In diesem Zusammenhang teilt die Kreisverwaltung mit, dass die Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) wegen der Corona-Krise je nach Lage zusätzlich Busse einsetzen wollen, sofern die Kapazitäten dieses zulassen. Dies würde ermöglichen, die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf mehr Fahrzeuge zu verteilen.

Der Landkreis Leer weist auch noch einmal auf die Maskenpflicht hin, die sowohl in Fahrzeugen im ÖPNV gilt wie auch in der Einzelbeförderung: Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen schreibt vor, dass während der Fahrt grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist. Ansonsten darf der Fahrer die Mitnahme verweigern.

Wenn Eltern entscheiden, dass ihre Kinder den Schulweg vorübergehend mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen sollen, sind die Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg versichert. Dies gilt auch für alle, die eine Schülerjahreskarte haben, derzeit aber lieber mit dem Fahrrad zur Schule fahren möchten.

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