Neue Regelungen für Borkum
Veröffentlicht von IRaFo am 6. Mai 2020
Aufgrund der aktuellen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung folgende für Borkum spezifische und ergänzende Regelungen verfügt:
Terminübersicht über die bevorsthenden Lockerungen:
Ab dem 11. Mai
- Keine Beschränkungen mehr der Verkaufsfläche
- Wiedereröffnung von Kosmetikläden und ähnlichen Einrichtungen
- Öffnungen von Restaurants, Gaststätten und Cafes bis zu einer 50% Auslastung
- Öffnung von Ferienhäusern & Ferienwohnungen, Campingplätzen & Boots – und Wohnmobilstellplätzen für Touristen
Der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern darf nur alle 7 Tage erfolgen, da eine Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen gilt. Das bedeutet, dass eine Wohnung innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf. - Ausweitung der Notbetreuung für Kindertagesstätten und Öffnung der Kindertagespflege
- Öffnung von Volkshochschulen Musikschulen und sonstigen Bildungsträgern
Ab dem 25. Mai
- Öffnung von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen für Touristen
- Alle Personennahen Dienstleistungen werden wieder erlaubt
- Freibäder werden mit Beschränkungen geöffnet
- Alle Outdoor-Freizeiteinrichtungen werden geöffnet.
Regelungen zum Besucherverkehr im Rathaus
Informationen über den Besucherverkehr im Rathaus, Neue Straße 1 und in der Neuen Straße 3 (Bürgerbüro und Bauamt)
- Ab Montag, den 11.05.2020 sind die Rathaustüren während der Öffnungszeiten (siehe www.stadt-borkum.de) grundsätzlich wieder geöffnet.
- Dennoch sollten vorher Termine telefonisch vereinbart werden, damit es zu keinen Ansammlungen und unnötigen Wartezeiten kommt.
- Es besteht die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung beim Betreten der Verwaltungsgebäude anzulegen.
- Darüber hinaus sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Hände-Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung
- Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter(innen) nehmen die Personalien zwecks notwendiger Erstellung der Besucherliste zur Kontrolle einer möglichen Infektionskette auf.
- Es wird empfohlen, Verwaltungsangelegenheiten ohne zwingend erforderlichen persönlichen Beratungsbedarf weiterhin telefonisch, schriftlich und/oder per Email zu erledigen. Ein Posteinwurf ist von außen möglich (siehe auch Punkt