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Neue Regelungen für Borkum

Veröffentlicht von am 6. Mai 2020

Aufgrund der aktuellen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung folgende für Borkum spezifische und ergänzende Regelungen verfügt:


Terminübersicht über die bevorsthenden Lockerungen:

Ab dem 11. Mai

  • Keine Beschränkungen mehr der Verkaufsfläche
  • Wiedereröffnung von Kosmetikläden und ähnlichen Einrichtungen
  • Öffnungen von Restaurants, Gaststätten und Cafes bis zu einer 50% Auslastung
  • Öffnung von Ferienhäusern & Ferienwohnungen, Campingplätzen & Boots – und Wohnmobilstellplätzen für Touristen
    Der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern darf nur alle 7 Tage erfolgen, da eine Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen gilt. Das bedeutet, dass eine Wohnung innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf.
  • Ausweitung der Notbetreuung für Kindertagesstätten und Öffnung der Kindertagespflege
  • Öffnung von Volkshochschulen Musikschulen und sonstigen Bildungsträgern

Ab dem 25. Mai

  • Öffnung von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen für Touristen
  • Alle Personennahen Dienstleistungen werden wieder erlaubt
  • Freibäder werden mit Beschränkungen geöffnet
  • Alle Outdoor-Freizeiteinrichtungen werden geöffnet.

Regelungen zum Besucherverkehr im Rathaus

Informationen über den Besucherverkehr im Rathaus, Neue Straße 1 und in der Neuen Straße 3 (Bürgerbüro und Bauamt)

  1. Ab Montag, den 11.05.2020 sind die Rathaustüren während der Öffnungszeiten (siehe www.stadt-borkum.de) grundsätzlich wieder geöffnet.
  2. Dennoch sollten vorher Termine telefonisch vereinbart werden, damit es zu keinen Ansammlungen und unnötigen Wartezeiten kommt.
  3. Es besteht die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung beim Betreten der Verwaltungsgebäude anzulegen.
  4. Darüber hinaus sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Hände-Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung
  5. Die jeweils zuständigen Sachbearbeiter(innen) nehmen die Personalien zwecks notwendiger Erstellung der Besucherliste zur Kontrolle einer möglichen Infektionskette auf.
  6. Es wird empfohlen, Verwaltungsangelegenheiten ohne zwingend erforderlichen persönlichen Beratungsbedarf weiterhin telefonisch, schriftlich und/oder per Email zu erledigen. Ein Posteinwurf ist von außen möglich (siehe auch Punkt
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