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Öffnungszeiten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen

Veröffentlicht von am 23. Oktober 2020

Borkum – Öffnungszeiten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dürfen Waren an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung verkauft werden. Sonderregelungen für Sonn- und Feiertage gibt es unter anderem in Kur- und Erholungsorten. Nach dem Gesetz dürfen an Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober, mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtsfeiertags, für die Dauer von täglich acht Stunden für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel und Schmuck, von Devotionalien sowie von Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, geöffnet werden.
Ab 01.11. bis 14.12. dürfen somit keine Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Allerdings gibt es hier auch ein paar Ausnahmen (z.B. Bäckereien, Apotheken, Tankstellen).

Die Stadt Borkum bittet um Beachtung der Vorschriften.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Müller, Ordnungsamt, Tel. 303-225.

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