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Schließung der Restaurants

Veröffentlicht von am 20. März 2020

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus wird die Einschränkung sozialer Kontakte erweitert

Mit den bisherigen Bezugserlassen wurden Mindestanforderungen zur Einschränkung sozialer Kontakte fachaufsichtlich vorgegeben und die am 16. 03. 2020 vereinbarten Leitlinien der Regierungschefs der Bundesländer und der Bundesregierung zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie für Niedersachsen umgesetzt.

Ergänzend hierzu wird nun folgendes veranlasst:

1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

2. Es gelten folgende Ausnahmen:
2.a) die in Nr. 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen,
2b) gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.

3. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. 4. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.

Diese Weisung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

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