Silvesterfeuerwerk
Veröffentlicht von IRaFo am 30. Dezember 2020
Strenge Corona-Regeln zum Jahreswechsel – Verbot von Feuerwerk auf der oberen und unteren Promenade
Aufgrund der bundesweit hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus COVID-19 sind die leichten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, die für die Weihnachtstage galten, aufgehoben. Es gelten wieder die gleichen Regeln wie vor Weihnachten. Vereinfacht gesagt ist Grundregel, dass man sich nur mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen treffen darf – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
Für den Silvester- und den Neujahrstag wurden diese Vorschriften noch weiter verschärft:
Gegen ein kurzes Gespräch mit Neujahrswünschen, wenn man Bekannte trifft, spricht sicher nichts, aber schon gemeinsamer Spaziergang mit Freunden kann dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Dazu kommt aber verschärfend, dass am 31.12.2020 und am 01.01.2021 Ansammlungen ausdrücklich verboten sind.
Das heißt, eine Zusammenkunft (Ansammlung) in der Öffentlichkeit an Silvester und am Neujahrstag ist ab 3 Personen, die aus 3 verschiedenen Haushalten stammen, nicht erlaubt.
Es wird um Einhaltung der Regeln gebeten. Die Polizei Borkum wird gemeinsam mit dem Ordnungsamt Kontrollen durchführen.

Zur Vermeidung von Ansammlungen in der Silvesternacht hat der Landkreis Leer darüber hinaus durch eine Allgemeinverfügung verboten, im Strandbereich Feuerwerke der Klasse F2 abzubrennen oder Feuerwerkskörper mit sich zu führen.
Konkret verboten ist dies auf der Jann-Berghaus-Straße, auf der oberen Promenade, auf der unteren Promenade zwischen Kaapdelle und Heimlicher Liebe, auf dem weiter zur Randzelstraße führenden Weg und auf allen umliegenden Flächen.
Die Stadt Borkum bittet darum, die Vorschriften unbedingt zu beachten. Verstöße können vom Landkreis Leer mit teils hohen Bußgeldern geahndet werden.
Landkreis Leer erlässt Allgemeinverfügung / Betroffen sind Stadt Leer und Insel Borkum
Der Landkreis Leer hat festgelegt, an welchen öffentlichen Orten an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet und mitgeführt werden dürfen. Es handelt sich dabei um Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden in der Stadt Leer sowie auf der Insel Borkum. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird an diesem Dienstag in den hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.
In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an diesen Orten nicht abgebrannt werden, und vom 31. Dezember ab 21 Uhr bis zum 1. Januar um 7 Uhr dürfen dort auch keine pyrotechnischen Gegenstände mitgeführt werden. Dies gilt für folgende Bereiche:
- in der Stadt Leer: Bahnhofs- und Zollhausvorplatz, Mühlenplatz, Denkmalplatz, Ernst-Reuter-Platz, Willy-Brandt-Platz, Gebiet rund um das Restaurant „Zur Waage und Börse“, Platz vor der „J. Bünting Coloniale“ sowie Große Bleiche, Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) und Nessebrücke, Uferpromenade rund um den Leeraner Handelshafen,
- auf Borkum: Bürgermeister-Kieviet-Promenade (von der Kaapdelle bis zur Randzelstraße), Jann-Berghaus-Straße sowie die dazwischenliegende Promenade (von der Gorch-Fock-Straße bis zur Bismarckstraße).
Die Verfügung gilt darüber hinaus auch für das jeweilige nähere Umfeld der genannten Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden.
Unter pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne des Sprengstoffgesetzes fallen zum Beispiel Böller, Frösche, Knaller, Raketen, Vulkane und Silvesterfeuerwerk.
Der Landkreis Leer weist nochmals darauf hin, dass der Verkauf von Feuerwerk durch eine Bundesverordnung in ganz Deutschland in diesem Jahr untersagt ist.
(Beitragsbild: Symbolbild von nickgesell auf Pixabay)