Steuertermin 15.02.2021
Veröffentlicht von IRaFo am 5. Februar 2021
Erinnerung an die Zahlung von kommunalen Abgaben
Die Stadt Borkum weist darauf hin, dass am 15. Februar 2021 wieder folgende kommunale Abgaben fällig werden:
Grundbesitzabgaben, 1. Quartal Gewerbesteuervorauszahlungen, 1. Quartal Hundesteuer, 1. Quartal
Zu beachten ist, dass nach § 9 i. V. m. §10 des Grundsteuergesetzes derjenige grundsteuerpflichtig ist, der am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.
Alle Abgabepflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten.
Zahlungspflichtige, die durch die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen Zahlungsschwierigkeiten haben, können Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Borkum nach individueller Absprache mit der Stadtkasse Borkum in Raten oder zeitlich versetzt bezahlen. Ihre Ansprechpartner sind:
- Frau Macuga Telefon 04922/303-234, E-Mail: nikola.macuga@borkum.de
- Herr Kasten Telefon 04922/303-219, E-Mail: thomas.kasten@borkum.de
- Herr Weihs Telefon 04922/303-220, E-Mail: helmut.weihs@borkum.de
Geben Sie bitte nach Möglichkeit das entsprechende Kassenkonto mit an. Dies ermöglicht den Mitarbeitern der Finanzabteilung eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge.