Unberechtigte Corona Soforthilfen
Veröffentlicht von IRaFo am 25. Mai 2020
Fördermittel vom Staat zu bekommen in dieser schwierigen Zeit ist für viele Unternehmen überlebenswichtig. Durch falsche Angaben macht man sich allerdings strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nun Ermittlungen aufgenommen.
Insgesamt sind die Ermittler bisher mehr als 30 Fällen auf der Spur, in denen Firmen in Ostfriesland und umzu falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und sich damit unberechtigt Unterstützung erschlichen haben.
Es droht eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Wer gegenüber der auszahlenden Stelle falsche Angaben macht, die für den Antragsteller oder einen anderen vorteilhaft sind, erfüllt den Straftatbestand des Subventionsbetrugs. (Hier nachzulesen im Paragraf 264 des Strafgesetzbuches)
In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.