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Vorschlag zur Realsteuererhöhung

Veröffentlicht von am 24. November 2020

Vorschlag zur Realsteuererhöhung, Kalkulationen Gästebeitrag und Tourismusbeitrag Information aus der Sitzung „Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen vom 11.11.2020“

Seit  der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung der Haushaltsführung im Jahr 2011 konnten acht Jahresergebnisse der Stadt Borkum nicht ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich in Summe ein Minus bis einschließlich 2019 von rd. 2,4 Mio. €.

Um diese Fehlbeträge in den nächsten Jahren auszugleichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine moderate Steuererhöhung für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer notwendig.

Durch eine Erhöhung der Hebesätze auf 430% könnten Mehreinnahmen von rd. 462.700 € pro Jahr erzielt werden. Damit können die Fehlbeträge voraussichtlich bis 2026 ausgeglichen werden. Dies entspricht einer Erhöhung um 13,15% gegenüber der letzten Erhöhung 2013. Im Vergleich hierzu sind verschiedene andere Lebenshaltungskosten bereits in den letzten 10 Jahren um weit mehr als 15% gestiegen (z.B. Energiekosten, Portokosten, Handwerkerlöhne). Am Ende der Pressemitteilung werden die Auswirkungen auf Einzelne beispielhaft dargestellt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Fehlbeträge innerhalb von 6 Jahren auszugleichen. Diese Vorgabe konnte die Stadt bisher nicht erfüllen. Es wurden zwar an verschiedenen Stellen Einnahmeverbesserungen, wie beispielsweise die Anpassung der Pachtverträge, erzielt. Die Summen reichen aber bei weitem nicht aus, den oben genannten Bedarf zu decken. Umgesetzte Einsparungen, wie beispielsweise die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, werden durch Kostensteigerungen langsam wieder aufgebraucht.

In den kommenden Jahren werden verschiedene Investitionen für die Insel erforderlich, die entsprechend finanziert werden müssen (z.B. die Kosten für Städtebauliche Maßnahmen auf der Reede und im Kurviertel, Straßenbaumaßnahmen, Beseitigung der Problematik der Oberflächenentwässerung etc.). Diese Maßnahmen dienen der Bevölkerung und sollen auch positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung der Insel nach sich ziehen.

Wie sich die geplante Erhöhung für den Einzelnen auswirkt ist an Hand von Beispielen aus der folgenden Aufstellung ersichtlich.

( Tabelle ist verschiebbar links/rechts)

Grundsteuer
SteuergegenstandEinheitswertGrund-steuer-messbetragGrundsteuer     bei 380 %Grundsteuer bei 430 %jährliche Mehrbelast-ungmonatliche Mehrbelast-ung
Unbebautes Grundstück1.278,00 €4,47 €16,99 €19,22 €2,24 €0,19 €
Eigentumswohnung (Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen)9.354,00 €32,74 €124,41 €140,78 €16,37 €1,36 €
Einfamilienhaus (Neubau)26.024,00 €67,66 €257,11 €290,94 €33,83 €2,82 €
Einfamilienhaus (Altbau)2.697,00 €9,44 €35,87 €40,59 €4,72 €0,39 €
Zweifamilienhaus ohne Ferienwohnung8.619,00 €26,72 €101,54 €114,90 €13,36 €1,11 €
Zweifamilienhaus mit Ferienwohnung21.934,42 €68,00 €258,40 €292,40 €34,00 €2,83 €
Pension mit 15 Betten114.836,00 €401,93 €1.527,33 €1.728,30 €200,97 €16,75 €
Hotel mit 150 Betten524.636,00 €1.836,23 €6.977,67 €7.895,79 €918,12 €76,51 €
gemischt genutztes Grundstück14.571,82 €51,00 €193,80 €219,30 €25,50 €2,13 €
Gewerbesteuer
GewerbeertragMessbetragGewerbesteuer bei 380 %Gewerbesteuer bei 430 %jährliche Mehrbelastung
24.600,00 €3,50 €13,30 €15,05 €1,75 €
46.400,00 €766,50 €2.912,70 €3.295,95 €383,25 €
150.500,00 €4.410,00 €16.758,00 €18.963,00 €2.205,00 €
370.900,00 €12.124,00 €46.071,20 €52.133,20 €6.062,00 €
846.100,00 €28.756,00 €109.272,80 €123.650,80 €14.378,00 €

Bürgermeister Akkermann: „Die Erhöhung der Realsteuern ist notwendig, um die Insel auch im Hinblick auf die großen, zukunftsweisenden Vorhaben gut aufzustellen. Natürlich werden wir nicht nachlassen, auch weiterhin nach Einsparmöglichkeiten und andere Einnahmequellen zu suchen. Die benötigten Summen können aber allein durch Sparen nicht aufgebracht werden. Ich denke, wir haben einen Weg aufgezeigt, wie mit einer vergleichsweise geringen Mehrbelastung viel für die Entwicklung der Stadt erreicht werden kann.“

Gästebeitrag und Tourismusbeitrag 2021

Nach den von der Verwaltung erstellten Kalkulationen müssen die Beitragssätze für das Jahr 2021 für die Gäste- und Tourismusbeiträge nicht verändert werden. Entsprechende Beschlussfassungen durch den Rat sind für den 09.12.2020 zu erwarten.

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